Anschubfinanzierung für EU-Projektanträge (Anschub EU)

Mit dem Anschubprogramm Anschub EU unterstützt das Rektorat der Universität Münster Wissenschaftler*innen, die dazu beitragen, die Universität im Bereich der EU-Forschung sichtbarer zu machen. Für die Vorbereitung von an der Universität Münster koordinierten EU-Konsortialanträgen sowie Projektanträgen im Bereich der  MSCA-Konsortien kann auf Antrag eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Anschubfinanzierung (Pre-award) ist es, den Wissenschaftler*innen bestmögliche Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Antragstellung zu bieten, um so die Chancen für den Erfolg eines Antrags zu verbessern. Für erfolgreiche Koordinierende von EU-Projekten sind weitere Prämien (Post-award) vorgesehen. Dieses Anschubprogramm richtet sich an Wissenschaftler*innen der Fachbereiche 1-4 und 6-15. Wissenschaftler*innen des Fachbereichs 5 (Medizin) wenden sich für eine Anschubfinanzierung an den Servicepoint Wissenschaft für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (stefan.boese@ukmuenster.de).

Die Mittel des Anschubprogramms sind einfach zugänglich und für folgende Formate verfügbar:

EU-Verbundvorhaben

Das Rektorat fördert Antragstellungen von EU-Verbundvorhaben mit einer Koordination an der Universität Münster durch

  • Pre-award: Projektanschubpauschale (zweckgebunden bis zu 25.000 €)
  • Post-award: Projektleiter*innenbonus (in voller Höhe des Overheads & persönlicher Bonus für Koordinator*innen in Höhe von 15.000 €

Thematische, ausschreibungsbasierte Forschungs- und Innovationsprojektanträge, welche durch die EU gefördert werden sollen, werden zumeist in einem Verbund von mindestens drei Partnerinstitutionen aus drei EU-Mitgliedsstaaten gestellt. Grundlegende Kriterien sind Innovation, Interdisziplinarität und Intersektoralität. Die weitaus meisten EU-Förderausschreibungen im Bereich der Forschung werden über das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ veröffentlicht. Weitere Informationen zu EU-Fördermöglichkeiten für Verbundvorhaben: https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls_en

Kontakt und Beratung an der Universität Münster:

ERS GmbH (ERS Team, Oliver Panzer, Dr. Sigrid Schüller-Ravoo)

Tel: +49 251 83-35586 | E-Mail: team@european-research-services.eu

 

MSCA-Konsortien

Das Rektorat fördert Antragstellungen von MSCA-Konsortien mit einer Koordination an der Universität Münster durch

  • Pre-award: Projektanschubpauschale (zweckgebunden bis zu 25.000 €)
  • Post-award: Co-Finanzierung von MSCA-Fellows (Ausgleich von Finanzierungslücken aus EU-Pauschale)

Die Marie Skłodowska Curie Actions (MSCA) fördern die internationale Mobilität, Vernetzung und Karriereentwicklung innerhalb der EU sowie weltweit. Netzwerke für Doktorand*innen sowie Postdocs oder der Austausch von Personal werden themenoffen für alle Disziplinen gefördert. Erstes Bewertungskriterium ist die Exzellenz des Forschungsthemas, des Trainingsprogramms sowie des Konsortiums. Bewerbungen von Konsortien können je nach Schwerpunkt des Netzwerks in den Programmen Doctoral Networks, COFUND oder Staff Exchange erfolgen. Weitere Informationen zu den MSCA:  https://marie-sklodowska-curie-actions.ec.europa.eu/about-marie-sklodowska-curie-actions

Kontakt und Beratung an der Universität Münster:

SAFIR Forschungsförderberatung

Eva Jirka | Tel: +49 251 83-22495 | E-Mail: eva.jirka@uni-muenster.de

Dr. Preeya Vettikuzha | Tel: +49 251 83-21475 | E-Mail: preeya.vettikuzha@uni-muenster.de

 

Ihr Weg zur Anschubfinanzierung

Projektanschubpauschale (Pre-award)

  1. Abstract: Senden Sie den jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen (SAFIR oder ERS GmbH) eine aussagekräftige Zusammenfassung Ihrer Projektidee zu und erläutern Sie kurz Ihren finanziellen Unterstützungsbedarf während der Antragsphase. Der Abstract wird begutachtet und das Gutachten wird im Prorektorat Forschung evaluiert.
  2. Rektoratsvorlage: Innerhalb von i. d. R. drei Wochen entscheidet das Rektorat über die Bewilligung der Mittel.
  3. Start der Anschubfinanzierung: Wir informieren Sie über die Entscheidung des Rektorats und SAFIR oder die ERS GmbH (je nach Förderlinie) laden Sie zu einer Erstberatung ein, in der die weitere Antragsbegleitung vereinbart wird. Im Anschluss wird die Einrichtung Ihres Anschub-Kontos veranlasst.
  4. Anschubfinanzierungs-Konto: Auf Ihr nun aktives Anschub-Konto buchen Sie real anfallende Kosten aus dem Bereich der bewilligten Mittel.

Die zur Verfügung gestellten Mittel können unter Berücksichtigung der fachspezifischen Erfordernisse verwendet werden, beispielsweise für eine/n zusätzliche/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in, für Hilfskräfte, für Sachmittel zur Durchführung von Workshops oder für notwendige Dienstreisen etc.

Den Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags auf eine Anschubförderung können Sie individuell wählen, sofern er mindestens drei Wochen vor Einreichungsfrist des Forschungsantrags vorliegt.

Post-award-Förderung

Die o.g. persönlichen Boni werden mit Unterzeichnung des Grant Agreements gewährt.

Die o.g. Projektleiterboni sowie die Co-Finanzierung der MSCA-Fellows als Ausgleich von Finanzierungslücken durch die ggf. nicht kostendeckende EU-Pauschale pro Fellow werden ausgabenbezogen mit Abschluss des Projekts zur Verfügung gestellt.

Der zugrundeliegende Rektoratsbeschluss gilt bis auf Weiteres, zunächst aber maximal für fünf Jahre und wird dann evaluiert.

ERC Grant

Für ERC Grant-Anträge gibt es keine Anschubfinanzierung.